Die Bestattungskultur verändert sich – und auch als Kirche möchten wir Menschen auf ihrem Weg begleiten
Der November ist nicht mehr so weit und damit auch die „klassischen“ Totengedenktage wie Allerheiligen, Allerseelen und Volkstrauertag. Immer wieder wurde an dieser Stelle über das Thema „Beerdigung“ und „Veränderung in der Bestattungskultur“ geschrieben. Auch in diesem Pfarrbrief möchten wir nochmals einige Gedanken zu diesem Thema „loswerden“.
Wenn ein Mensch stirbt, ist vieles anders als sonst. Worte fehlen, Erinnerungen werden lebendig, Trauer und Dankbarkeit liegen dicht beieinander. In dieser besonderen Situation stellt sich auch die Frage: Wie wollen wir Abschied nehmen?
Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es eröffnet neben den bekannten Formen weitere Möglichkeiten, etwa das Ausbringen der Asche außerhalb des Friedhofs, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause oder eine Flussbestattung. Für diese neuen Formen sind allerdings bestimmte Voraussetzungen, insbesondere eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung, zu beachten. Auch wenn diese Möglichkeiten bei uns bisher noch nicht sehr häufig vorkommen, zeigt sich darin eine Entwicklung: Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie sie sich ihren Abschied wünschen. Am 19. November findet dazu im @Viedel in Polch um 19 Uhr eine Info-Veranstaltung des Arbeitskreises „Trauer“ im Pastoralen Raum Maifeld-Untermosel statt.
Die Kirche bietet mehr als nur eine Form der Beerdigung. Unser Bistum Trier stellt ausdrücklich fest: Ein kirchliches Begräbnis kann in unterschiedlichen Formen gefeiert werden. Dazu gehören die Hl. Messe, also das Sterbeamt, ebenso wie eine Trauerfeier oder eine Verabschiedungsfeier. Entscheidend ist, dass der Abschied würdig gestaltet wird und die christliche Hoffnung auf Leben über den Tod hinaus zur Sprache kommt. Deshalb möchten wir Angehörige ermutigen, gemeinsam mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin zu überlegen: Was ist in dieser konkreten Situation die passende Form? Das kann ein Sterbeamt sein. Es kann aber genauso gut eine Wort-Gottes-Feier sein. Auch eine Verabschiedungsfeier oder eine Feier im Zusammenhang mit der Beisetzung kann ein sehr persönlicher und würdevoller Abschied sein.
In letzter Zeit wird wieder häufiger ein Sterbeamt gewünscht. Das ist zunächst einmal etwas Schönes. Die Eucharistie ist für uns Katholiken die zentrale Feier unseres Glaubens, und gerade im Angesicht des Todes kann die Botschaft von Tod und Auferstehung eine große Kraft entfalten. Gleichzeitig erleben wir in unseren Gemeinden immer häufiger, dass viele Menschen, die zu einem Sterbeamt kommen, kaum noch einen Bezug zur Eucharistiefeier haben. Manche Angehörige waren seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr in einer Messe. Für sie ist vieles, was während einer Messe geschieht, nicht mehr selbstverständlich. Deshalb sollten wir uns bei der Vorbereitung eines Sterbeamtes ehrlich fragen: Hilft diese Form den Angehörigen und den Trauernden wirklich, Abschied zu nehmen? Oder wählen wir sie vor allem deshalb, weil der verstorbene Mensch als „fromm“ galt?
Beides muss nicht dasselbe sein. Ein Mensch kann ein gläubiger, christlich geprägter Mensch gewesen sein, ohne dass seine Angehörigen mit der Form der Eucharistiefeier vertraut sind. Und manchmal kann gerade eine gut vorbereitete Trauer- oder Wort-Gottes-Feier den Angehörigen einen viel persönlicheren Zugang zu den Fragen von Tod, Abschied, Hoffnung und Auferstehung eröffnen. Damit möchte wir nicht das Sterbeamt abwerten. Im Gegenteil: Wer ein Sterbeamt feiert, sollte wissen, was er feiert – und darin auch einen eigenen Zugang zu dieser Feier finden können.
Bei jeder kirchlichen Bestattung geht es zuerst um den Menschen, von dem wir Abschied nehmen. Eine kirchliche Bestattung soll deshalb nicht einfach ein „Programm“ sein, das unabhängig von der jeweiligen Situation abgehalten wird. Sie ist eine seelsorgliche Feier.
Die gottesdienstliche Feier hat bei jedem kirchlichen Begräbnis immer ihren Platz – in der jeweils passenden Form. Auch bei den durch das neue Gesetz ermöglichten Bestattungsformen bleibt die kirchliche Begleitung möglich. Welche Möglichkeiten gibt es?
Je nach Situation können beispielsweise folgende Formen gewählt werden:
- Sterbeamt (Heilige Messe)
Die Eucharistie steht im Mittelpunkt. Sie verbindet den Abschied vom verstorbenen Menschen mit der Feier des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Das Sterbeamt kann unmittelbar mit dem Begräbnis verbunden oder auch zeitlich davon getrennt gefeiert werden.
- Wort-Gottes-Feier zur Beerdigung
Hier stehen das Hören auf Gottes Wort, Gebet, Erinnerung, Abschied und die christliche Hoffnung im Mittelpunkt. Diese Form bietet viel Raum für persönliche
Elemente und kann gerade dann passend sein, wenn viele Angehörige wenig Erfahrung mit der Eucharistiefeier haben.
- Verabschiedungsfeier
Eine solche Feier kann beispielsweise vor der Einäscherung mit dem Sarg oder nach der Einäscherung mit der Urne stattfinden. Sie kann eine intensive Möglichkeit sein, noch einmal bewusst Abschied zu nehmen.
- Gedenkmesse zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gemeindemesse.
Wenn die eigentliche Beerdigung ohne Eucharistiefeier gestaltet wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Messe für die Verstorbene oder den Verstorbenen gefeiert werden. So können auch die Eucharistie und das gemeinsame Gebet ihren eigenen Platz bekommen.
Eine Beerdigung ist nicht nur der letzte Dienst an einem verstorbenen Menschen. Sie ist auch ein wichtiger Schritt für diejenigen, die zurückbleiben. Darum möchten wir Seelsorgende uns Zeit nehmen: für ein Gespräch, für Erinnerungen, für die persönliche Lebensgeschichte und für die Frage, welche Form des Abschieds hilfreich sein kann. Kirche möchte dabei nicht möglichst viel „anbieten“, sondern Menschen in einer schweren Situation begleiten.
Das neue Bestattungsgesetz verändert die Möglichkeiten der Bestattung. Für uns als Kirche ist aber eines unverändert: Kein Mensch soll mit seiner Trauer allein bleiben. Wir möchten Räume öffnen für Abschied und Erinnerung, für Tränen und Dankbarkeit, für Fragen und Zweifel – und für die Hoffnung, die uns als Christinnen und Christen trägt: Der Tod hat nicht das letzte Wort!
Wenn ein Mensch aus unserer Pfarrei stirbt, sprechen Sie deshalb gerne mit uns darüber, welche Form des Abschieds für den Verstorbenen und die Angehörigen passend sein kann. Nicht jede Beerdigung muss gleich aussehen. Aber jede darf würdig, persönlich und von der Hoffnung des Evangeliums getragen sein.
Andreas Kern, Pfarrer und Renate Schmitt, Gemeindereferentin