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Kirchliche Trauung

Trauen Sie sich!

Möchten Sie heiraten? Wir wollen Sie gerne darin unterstützen, damit Ihre Hochzeit ein Fest mit Tiefgang wird!

Kontakt

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig - mindestens ein halbes Jahr vorher - im Pfarrbüro an (Münstermaifeld Tel. 02605 739 bzw. Polch Tel. 02654 1067). Sie werden dann vom Pfarrer oder Diakon zu einem Traugespräch eingeladen, in dem dann alle Formalitäten und die Trauungsliturgie besprochen werden. Die Teilnahme an einem Eheseminar wird empfohlen (siehe entsprechende Ankündigungen im Pfarrbrief und durch Aushang in den Kirchen). Wenn Sie Fragen zum katholischen Eheverständnis oder Probleme mit den kirchlichen Ehegesetzen haben, sprechen Sie mit Ihren Seelsorgern.

Bitte nehmen Sie persönlich oder über unser Formular Kontakt mit uns auf.

Häufige Fragen

Die katholische Kirche geht davon aus, dass die Liebe zwischen Mann und Frau der Grund der Ehe ist (= christliche Ehe). Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen im Gottesdienst dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Sie möchten, dass ihre Ehe für sie selbst und für die Mitmenschen ein Zeichen der Liebe Gottes ist, und bekennen sich in aller Öffentlichkeit dazu. Mit der Eheschließung steht eine Partnerschaft auf einer neuen rechtlichen Grundlage, was ihr eine größere Verbindlichkeit verleiht.

In der kirchlichen Trauung bringt das Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf die Hilfe Gottes, seinen Segen über die Beziehung und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und der Gemeinde angewiesen ist.

Wohl alle, die heiraten, suchen nach einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Beziehung, in der sich die Eheleute als Individuen und als Paar entfalten können.

Zugleich weiß aber auch jeder Mensch, wie zerbrechlich Beziehungen sind und wie oft sie sich verändern. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott sie in ihrem ehelichen Zusammenleben begleitet.

Zivile Trauung geht vor!

In Deutschland können i. d. R. nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Der Geistliche, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet zuvor das Dokument des Standesamtes einzusehen.

Es gibt Ausnahmen.

Die Trauung ist nur in einem katholischen Kirchenraum möglich!

Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:

Ehedokumente: Sie werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/Partnerin ausgefüllt.
Diese füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus.

Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. (nicht älter als 6 Monate) Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit uns mit.

Kopie des Ziviltrauscheines:     Senden Sie uns bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung oder bringen Sie diese zur kirchlichen Trauung mit.

Auf Wunsch der Brautleute können sich Pfarrer der katholischen und der evangelischen Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Es ist aber auch möglich, dass ein einzelner Pfarrer diese Trauung durchführt, auch wenn kein Geistlicher der anderen Konfession mitwirkt.

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft eines Partners in der evangelischen oder katholischen Kirche. Was der Volksmund als „ökumenische Trauung“ bezeichnet, ist leider keine echte gemeinsame Trauung. Das Brautpaar muss zwischen den verschiedenen Formen entscheiden. Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an uns bzw. an das evangelische Pfarramt. Dort werden Sie über die Einzelheiten informiert.

Da die Heirat oft ein Schritt zur Familiengründung ist, oder bereits Kinder da sind, kommen manchmal bei der Hochzeit auch Fragen nach dem (späteren) religiösen Leben als Familie ins Blickfeld: In welcher Konfession respektive Religion sollen allenfalls die Kinder erzogen werden?

Wir ermutigen Sie als überzeugte Christen dafür einzutreten, dass ihre Kinder in Ihrem eigenen Glauben getauft und erzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung über Taufe und religiöse Erziehung Recht und Pflicht beider Eltern zu gleichen Teilen ist. Die Überzeugung des einen Partners darf die Ehegemeinschaft nicht gefährden. Daher ist es sinnvoll, dass Brautleute sich vor der Eheschließung klarwerden, in welcher kirchlichen Bindung sie ihre Kinder erziehen wollen. Entscheiden sollen sie letztlich nach ihrem Gewissen.

Dass heute viele Ehen geschieden werden, ist eine Realität, die nicht verdrängt werden soll. Beziehungskrisen und gescheiterte Partnerschaften stellen für die Kirche kein Tabuthema dar. Uns ist es als Seelsorger ein Anliegen, Ratsuchende zu begleiten. Wir möchten dabei helfen, schmerzhafte Erfahrungen zu verarbeiten, Vergebung zugesprochen zu bekommen und Neuanfänge zu wagen.

Das Thema Wiederverheiratung nach Scheidung wird aber konfessionell unterschiedliche beurteilt:

Für die evangelische Kirche gilt eine weltlich geschiedene Ehe als aufgelöst. Einer erneuten Trauung steht deshalb nichts im Wege. Im Traugespräch sollte aber gemeinsam nach einem Weg für das Gelingen der neuen Ehe gesucht werden.

Nach römisch-katholischer Auffassung ist die Ehe unauflöslich; darum gibt es im Grunde keine Scheidung. Eine kirchliche Wiederverheiratung ist nicht möglich. Uns ist es als Seelsorger wichtig, Sie auch in dieser Situation zu begleiten. Daher lesen Sie bitte den nächsten Abschnitt: "Die kirchliche Segensfeier"

Vielleicht können Sie nicht kirchlich heiraten, weil ein Ehehindernis (z.B. Scheidung) besteht. Vielleicht wünschen Sie (noch) keine sakramentale Trauung, wollen aber dennoch den Segen Gottes für Ihre Partnerschaft erbitten. In diesem Fall können Sie die Form der Segensfeier wählen, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann. Bitte nehmen Sie auch dafür Kontakt mit uns auf. Mit Ihnen zusammen bereiten wir die Trauung vor und feiern sie in würdigem und individuellen Rahmen.

Zur Vorbereitung treffen Sie sich frühzeitig mit dem trauenden Geistlichen (Pfarrer oder Diakon). Dabei wird das sog. „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt. Ebenso wird der Traugottesdienst vorbereitet. Dabei können Gestaltungsideen von Ihrer Seite mit eingebracht werden. Das gilt auch für die musikalische Gestaltung. Bitte beachten Sie, dass es hierfür bestimmte Regeln u. Vorgaben gibt.

Auch die Kirche kann nach Absprache mit dem Küster vor Ort geschmückt werden. Bitte beachten Sie, dass der Blumenschmuck nach der Hochzeit in der Kirche zu verbleiben hat und nicht mitgenommen wird! Für den Dienst des Organisten berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00Euro.

Bitte beachten Sie: Der Traugottesdienst wird in der Regel als Wortgottesdienst gefeiert!

Paare, die nicht in unserer Pfarrei wohnen, haben für die Nutzung der Kirche einen Betrag in Höhe von 100,00 Euro zu zahlen.

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